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Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen – DüV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2017, 1326 - 1333)



Tabelle 1

Düngebedarfsermittlung für Acker- und Gemüsebau
Faktoren für die Düngebedarfsermittlung anzuwendende Tabelle/Vorschrift
 1. Kultur Tabelle 2 oder 4
 2. Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Tabelle 2 oder 4
 3. Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha Tabelle 2 oder 4
 4. Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha Tabelle 3 oder 5
 5. Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4
Zu- und Abschläge in kg N/ha für
 6. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3
und Absatz 4
 7. Ertragsdifferenz Zeile 5, Tabelle 3 oder 5
 8. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 6
 9. Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
10. Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Tabelle 7 oder 4 Spalte 5
11. Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
12. Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Summe der Werte der
Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
13. Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse § 3 Absatz 3 Satz 3 und 4


Tabelle 2

Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau

Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.
2.
Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu Vegetationsbeginn in der Regel aus 0 bis 90 cm Bodentiefe zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin).



Kultur Ertragsniveau in dt/ha Stickstoffbedarfswert
in kg N/ha
Winterraps  40 200
Winterweizen A, B  80 230
Winterweizen C  80 210
Winterweizen E  80 260
Hartweizen  55 200
Wintergerste  70 180
Winterroggen  70 170
Wintertriticale  70 190
Sommergerste  50 140
Hafer  55 130
Körnermais  90 200
Silomais 450 200
Zuckerrübe 650 170
Kartoffel 450 180
Frühkartoffel 400 220
Sonnenblume  30 120
Öllein  20 100


2
3Tabelle 3

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen

Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 2 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.
2.
Zu- und Abschläge richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ertragsdifferenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 3 und 4. Abweichend hiervon sind bei höherem Ertragsniveau Zuschläge von mehr als 40 kg N/ha zulässig, wenn die nach Landesrecht zuständige Stelle dies genehmigt hat. Geringere Ertragsdifferenzen können anteilig berücksichtigt werden.



1 2 3 4
Kultur Ertragsdifferenz in dt/ha Höchstzuschläge bei
höheren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Mindestabschläge
bei niedrigeren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Raps   5 10 15
Getreide und Körnermais  10 10 15
Silomais  50 10 15
Zuckerrüben 100 10 15
Kartoffel  50 10 10


3
4Tabelle 4

Stickstoffbedarfswerte

für Gemüsekulturen und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau;

Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr

Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.
2.
Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.
3.
Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.
4.
Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.
5.
Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist abweichend von § 4 Absatz 4 bei den in Spalte 3 mit „*“ gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**“ gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.



1 2 3 4 5
Kultur Ertrags-
niveau
Stickstoff-
bedarfswert
Probe-
nahmetiefe
Abschläge auf Grund der
Stickstoffnachlieferung aus
den Ernteresten für die Folgekultur
in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha
Blumenkohl 350 300 60 80
Brokkoli 150 310 60 100
Buschbohnen 120 110 60 45
Chicoréerüben 450 135* 90 40
Chinakohl 700 210 60 45
Dill, Frischmarkt 200 85 30 5
Dill, Industrieware 250 105 30 25
Erdbeeren, Pflanzung 0 60 0 – 30 0
Erdbeeren, Frühjahr 140 60 0 – 30 0
Erdbeeren, nach Ernte 140 60 0 – 30 0
Feldsalat 80 85 15 5
Feldsalat, großblättrig 130 110 15 5
Gemüseerbse 80 85 60 65
Grünkohl 400 200 60 35
Gurke, Einleger 800 210 30 50
Knollenfenchel 400 200 60 45
Kohlrabi 450 230 30 30
Kürbis 400 140 60 50
Mairüben (mit Laub) 650 170 30 15
Möhren, Bund- 600 115* 60 10
Möhren, Industrie 900 165** 90 45
Möhren, Wasch- 700 125** 60 30
Pastinake 400 140* 60 50
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt 240 160* 60 10
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt 160 100 60 10
Petersilie, Wurzel- 400 130** 60 45
Porree 600 250 60 55
Radies 300 110 30 5
Rettich, Bund- 500 140 30 10
Rettich, deutsch 550 175 60 30
Rettich, japanisch 1 000 230 60 45
Rhabarber 1. Standjahr 0 130 30
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb 100 100 30
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb 200 120 60
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb 350 140 60
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte 150 60
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte 170 90
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte 140 90
Rosenkohl 250 310 90 130
Rote Rüben 600 250 60 50
Rotkohl 600 260 60 60
Rucola, Feinware 175 150 30 20
Rucola, Grobware 300 210 30 20
Salate, Baby Leaf Lettuce 140 90 30 0
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) 350 130 30 10
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) 300 115 30 10
Salate, Eissalat 600 175 30 15
Salate, Endivien, Frisée 350 150 60 15
Salate, Endivien, glattblättrig 600 190 60 20
Salate, Kopfsalat 500 150 30 10
Salate, Radicchio 280 140 60 30
Salate, verschiedene Arten 450 150 30 10
Salate, Romana 450 140 60 10
Salate, Romana Herzen 300 150 30 15
Salate, Zuckerhut 600 190 60 20
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt 300 210** 60 10
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt 200 180 60 25
Schnittlauch, Anbau für Treiberei 280 240** 60 55
Schwarzwurzel 200 75** 90 25
Sellerie, Bund- 600 205 30 10
Sellerie, Knollen- 650 220 60 40
Sellerie, Stangen- 500 230 30 40
Spargel 1. Standjahr 0 140 60
Spargel 2. Standjahr 20 160 90
Spargel 3. Standjahr 80 160 90
Spargel ab 4. Standjahr 100 80 90
Spinat, Blatt-, FM, Baby 100 100 30 10
Spinat, Blatt-, Standard 250 190 30 30
Spinat, Hack, Standard 300 205 30 30
Stangenbohne, Standard 250 100 60 70
Teltower Rübchen (Herbstanbau) 150 110 60 30
Weißkohl, Frischmarkt 700 260 60 75
Weißkohl, Industrie 1 000 320 90 75
Wirsing 400 285 60 80
Zucchini 650 250 60 85
Zuckermais 200 160 90 60
Zwiebel, Bund- 680 210* 30 15
Zwiebel, Trocken- 600 155** 60 30


4
5Tabelle 5

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen

Vorbemerkungen und Hinweise:

5
6 Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 4 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.



1 2 3 4
Kultur Ertragsdifferenz
in Prozent
Zuschläge bei
höheren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Abschläge bei
niedrigeren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Einlegegurken 20 40 40
Knollensellerie 20 40 40
Kopfkohl 20 40 40
Porree 20 40 40
Rettich 20 40 40
Rosenkohl 20 40 40
alle anderen in Tabelle 4 aufgeführten Kulturen 20 20 20


6
7Tabelle 6

Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat

Vorbemerkungen und Hinweise:

7
8 Bei stark humosem Boden muss ein Abschlag nach Spalte 2 vorgenommen werden.



1 2
Humusgehalt in % Mindestabschlag in kg N/ha
größer 4,0 (humos) 20


8
9Tabelle 7

Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten
Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Mindestabschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen 20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10
Feldgras 10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten  0
Zwischenfrucht
Nichtleguminosen, abgefroren  0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet 20
– im Herbst eingearbeitet  0
Leguminosen, abgefroren 10
Leguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet 40
– im Herbst eingearbeitet 10
Futterleguminosen mit Nutzung 10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung  0


Tabelle 8

Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau
Faktoren für die Düngebedarfsermittlung anzuwendende Tabelle
 1. Kultur (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiges Feldfutter) Tabelle 9
 2. Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Tabelle 9
 3. Ertragsniveau laut Stickstoffbedarfswerttabelle in dt TM/ha Tabelle 9
 4. Gegebenenfalls Rohproteingehalt laut Stickstoffbedarfswerttabelle in % RP i. d. TM Tabelle 9
 5. Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt TM/ha Tabelle 10
 6. Gegebenenfalls Rohproteingehalt grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in % RP i. d. TM, soweit Werte vorliegen Tabelle 10
 7. Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 5
 8. Gegebenenfalls Rohproteindifferenz in % RP i. d. TM aus Zeilen 4 und 6
Zu- und Abschläge in kg N/ha für
 9. Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4
10. Ertragsdifferenz Zeile 7, Tabelle 10
11. Gegebenenfalls Rohproteindifferenz Zeile 8, Tabelle 10
12. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 11
13. Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen Tabelle 12
14. Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Summe der Werte
der Zeilen 2, 9, 10
bzw. 11, 12 und 13
15. Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse § 3 Absatz 3 Satz 3 und 4


Tabelle 9

Stickstoffbedarfswerte bei Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau

Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Im Falle von „Weide intensiv“ gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 4- bis 5-fachen Nutzung; die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.
2.
Im Falle von „Weide extensiv“ gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 2- bis 3-fachen Nutzung und die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.
3.
Im Falle von „Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)“ gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.



Ertragsniveau (Netto) Rohproteingehalt
(% RP: 6,25 = kg N/dt
Trockenmasse (TM))
Stickstoff-
bedarfswert
in dt TM/ha in % RP i. d. TM in kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung  40  8,6  55
2-Schnittnutzung  55 11,4 100
3-Schnittnutzung  80 15,0 190
4-Schnittnutzung  90 17,0 245
5-Schnittnutzung 110 17,5 310
6-Schnittnutzung 120 18,2 350
Weide/Mähweide
Weide intensiv  90 18,0 130
Mähweiden, 60 % Weideanteil  94 17,6 190
Mähweiden, 20 % Weideanteil  98 17,2 245
Weide extensiv  65 12,5  65
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 150 16,6 400
Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr) 120 16,2 310
Klee-/Luzernegras
(3 – 4 Schnitte/Jahr)
120 18,2 350
Rotklee-/Luzerne in Reinkultur 110 20,5 360


9
10Tabelle 10

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt

Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.
2.
Die Rohproteindifferenz ist die Differenz zwischen dem Rohproteingehalt nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Sie ist nur dann zu ermitteln, wenn im Betrieb Untersuchungsergebnisse vorliegen. Weicht der tatsächliche Rohproteingehalt in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Rohproteingehalts, der im Jahr der Abweichung erreicht wurde, der Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Rohproteindifferenz herangezogen werden.
3.
Zu- und Abschläge richten sich nach der jeweiligen Differenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 2 und 3.
4.
Im Falle von „Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)“ gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.



1 2 3
Zu- oder Abschläge in kg N/ha
je 10 dt TM/ha
Ertragsdifferenz
je 1 % Rohprotein in der
TM Rohproteindifferenz
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung 14  6
2-Schnittnutzung 18  9
3-Schnittnutzung 24 13
4-Schnittnutzung 27 14
5-Schnittnutzung 28 18
6-Schnittnutzung 29 19
Weide/Mähweide
Weide intensiv 15  8
Mähweiden, 60 % Weideanteil 20 11
Mähweiden, 20 % Weideanteil 25 14
Weide extensiv 10  5
mehrschnittiges Feldfutter
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 27 24
Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr) 26 19
Klee-/Luzernegras
(3 – 4 Schnitte/Jahr)
mit einem Grasanteil > 50 %
29 19


10
11Tabelle 11

Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat
Mindestabschläge in kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
sehr schwach bis stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden (weniger als 8 % organische Substanz) 10
stark bis sehr stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden
(8 % bis weniger als 15 % organische Substanz)
30
anmoorige Grünland- oder Dauergrünlandböden
(15 % bis weniger als 30 % organische Substanz)
50
Moorböden (30 % und mehr organische Substanz)
Hochmoor 50
Niedermoor 80
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (ohne Leguminosen)  0


Tabelle 12

Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen
Mindestabschläge in kg N/ha
Leguminosen im Grünland/Dauergrünland
Ertragsanteil von Leguminosen 5 bis 10 %  20
Ertragsanteil von Leguminosen größer 10 bis 20 %  40
Ertragsanteil von Leguminosen größer 20 %  60
Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau
Klee-/Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen  30
Rotklee/Luzerne in Reinkultur 360
Zuletzt geändert durch Art. 32 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25